Nil- und Kanadagans Antrag Fraktion Profil Jul 2026
Resumee aus einem Jahr Gänseprojekt
Profil stellt einen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli, in dem wir ein konzertiertes Maßnahmenbündel fordern:
Einzelmaßnahmen zur Verringerung der Belastung der Bevölkerung durch die Wildgänse im Stadtgebiet.
Folgende Maßnahmen sind zu berücksichtigen und – soweit rechtlich und fachlich zulässig – umzusetzen:
Sofortmaßnahmen
Das Füttern von Gänsen im Stadtgebiet ist konsequent zu unterbinden und durch geeignete Kontrollen zu begleiten und satzungsgemäß zu ahnden.
Kurzfristige Maßnahmen
Der Verein Profil erklärt sich bereit, die bestehenden Lücken im Zaun zu schließen, um den Zugang auf die Parkflächen zu erschweren und den Zaun bei Hochwasseralarm sowie vor dem Winter abzubauen. Die Kosten zweier zusätzlich notwendigen Zaunelemente trägt die Stadt.
Der Bauhof überwacht die Schließung an der Slipanlage. Ev. muss hier noch eine bessere Alternative zum vorhandenen Provisorium gefunden werden.
Im Bereich Wolfenacker sind an Stellen ohne durchgehende Ufervegetation mindestens einen Meter breite Grasstreifen stehen zu lassen, um die Sichtverbindung zwischen Gewässer und Uferbereich zu unterbrechen.
Entlang der Straße, des Fußgängerwegs sowie im Bereich des Volleyballfeldes sind ungemähte Grasstreifen zu erhalten, um offene Sichtachsen und Aufenthaltsflächen für Gänse zu reduzieren.
Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Betreiber des Wohnmobilstellplatzes und der Sportverein im Bereich der Sportplätze und des Wohnmobilstellplatzes ebenfalls Grasstreifen stehen lassen. Zusätzlich sind geeignete Barrieren oder Bepflanzungen vorzusehen, soweit diese geeignet sind, ein ungehindertes Durchqueren der Flächen durch Gänse zu erschweren. Speziell die Banden um den Platz sollten durchgängig den Zugang verschließen
Mittelfristige Maßnahmen
Die Ufervegetation am Neckar und an der Lachsbachmündung ist durch geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen möglichst durchgängig dicht und mindestens 50 cm hoch auszubilden, um Sichtverbindungen zu reduzieren und den Zugang der Tiere zu erschweren.
Ungemähte Grasstreifen sollen teilweise durch ökologisch wertvolle Blühstreifen ersetzt werden.
Die Flächen im Bereich der Schleusenanlage sind in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt so umzugestalten, dass sie für Kanadagänse als Brut- und Aufenthaltsflächen an Attraktivität verlieren, soweit dies fachlich sinnvoll und rechtlich zulässig ist.
Entsprechende Umgestaltungsmaßnahmen sind auch auf dem linken Neckarufer umzusetzen.
Neckarabwärts außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets ist die Einrichtung einer geeigneten Ausweichfläche zu prüfen. Diese soll den Tieren einen leichter zugänglichen Aufenthaltsbereich mit Gewässerzugang und kurz gehaltenen Grünflächen bieten, so dass diese Fläche anstatt der Bereiche in der Stadt genutzt werden.
Beim Biesingerbrunnen ist zu prüfen, ob durch eine Verringerung der Wassertiefe, eine gezielte Bepflanzung sowie den verstärkten Einsatz von Fontänen die Attraktivität für Gänse reduziert werden kann. Gleichzeitig können hierdurch positive Effekte für die Aufenthaltsqualität der Besucherinnen und Besucher des Wolfenparks entstehen.
Weitere Maßnahmen
Neben Maßnahmen zur Umgestaltung der Aufenthaltsflächen sind auch geeignete Vergrämungsmaßnahmen umzusetzen.
Sofern sich mildere Maßnahmen als nicht ausreichend wirksam erweisen, sind in einem zweiten Schritt in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden weitergehende Maßnahmen des Wildtiermanagements einschließlich populationsregulierender Maßnahmen zu prüfen.
Die Öffentlichkeit ist über die Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen in geeigneter Weise zu informieren.
Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Für die Haushaltsplanung des Jahres 2027 sollen Haushaltsmittel in Höhe von 8.000 Euro bereitgestellt werden.
Die Mittel dienen insbesondere zur Beschaffung technischer Hilfsmittel und der Unterstützung durch einen Fachberater für Wildgänse zur Ausgestaltung der Maßnahmen auf der Schleuseninsel, dem linken Neckarufer und einer möglichen Ausweichfläche.
Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung erstmals bis zum 31.03.2027 über den Stand der Umsetzung, die Wirksamkeit der Maßnahmen sowie gegebenenfalls erforderliche Anpassungen des Konzepts.






