Wahlverfahren

Das Wahlverfahren für die Kommunalwahl 2021 in Hirschhorn


Bei der nächsten Wahl werden 15 Stadtverordnete gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat deshalb 15 Stimmen.


Sie können einem einzelnen Wahlvorschlag eine, zwei oder drei Stimmen geben (Stimmen kumulieren). Die Stimmen können auf mehreren Listen verteilt werden (panaschieren). 


Wenn Sie nach der Verteilung von Einzelstimmen noch Stimmern übrighaben, so können Sie diese Stimmen durch Ankreuzen einer Liste vergeben. Damit bekommt jeder Wahlvorschlag auf der Liste eine Stimme, solange bis 15 Stimmen verteilt sind.


Wenn Sie nur eine Liste ankreuzen, so bekommt zunächst jeder Wahlvorschlag eine Stimme. Wenn dann noch Stimmen übrig sind, bekommen die ersten Wahlvorschläge auf der Liste eine zweite Stimme. Im Falle von Profil, werden also zunächst alle elf Vorschläge je eine Stimme bekommen und dann die ersten vier eine zweite Stimme.


Verteilung der Sitze

Aus allen abgegebenen Stimmen werden die Anzahl Sitze je Fraktion ermittelt und dann nach der Stimmenanzahl innerhalb der Liste zugewiesen

Wichtig ist:

  • Vergeben Sie insgesamt nicht mehr als 15 Stimmen
  • Kreuzen Sie nur eine Liste an.


Eine detaillierte Beschreibung der Möglichkeiten finden Sie unter

https://wahlen.hessen.de/kommunen/kommunalwahlen/wahlsystem



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